Fern- oder Präsenzunterricht – Wie geht es weiter?
11.01.2021
Bei der Planung des Unterrichts im Lockdown hat die Reduktion der Inzidenzzahlen absolute Priorität.
Für alle Schüler*innen besteht Schulpflicht, d.h. auch die Teilnahme am Fernunterricht ist Pflicht. Der im Fernunterricht vermittelte Stoff kann Gegenstand von Leistungsfeststellungen sein. Die Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind nicht außer Kraft gesetzt.
Weitere Informationen erhalten unsere Schüler*innen direkt von Ihren Klassenlehrer*innen.
Bitte informieren Sie sich stets auch über den Vertretungsplan in WebUntis.
Foto Startseite, Mädchen: ©nastya_gepp - pixabay.com