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Bildungsangebot_03

Wirtschaftsoberschule

Sie verfügen über einen mittleren Bildungsabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Fachhochschulreife mit Assistenten-Abschluss und möchten das Abitur erwerben? An der Wirtschaftsoberschule können Sie in zwei bzw. einem Jahr die Hochschulreife erwerben. Die hier vermittelten wirtschaftsbezogenen Kenntnisse sind Ihnen später in Studium und Beruf hilfreich. Für die meisten Schüler der Wirtschaftsoberschule besteht die Möglichkeit auf eine umfassende finanzielle Unterstützung durch elternunabhängiges Bafög.

Die Ausbildungs- und Berufsentscheidungen unserer ehemaligen Schüler*innen Robert, Quirin und Mareike führten diese an der WO Rottenburg zusammen. Vielleicht finden Sie sich in ihrer Geschichte wieder?

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Flyer
Informationsblatt

Erklärung über frühere Bewerbungen 
Ehemalige Schüler berichten

Häufige Fragen zur Wirtschaftsoberschule

Die Wirtschaftsoberschule ist eine Schule des zweiten Bildungsweges und kann im Anschluss an eine kaufmännische Berufsausbildung besucht werden.
An der Wirtschaftsoberschule kann in nur 2 Jahren die Allgemeine Hochschulreife erworben werden.
In der Wirtschaftsoberschule wird im Regelfall die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erreicht. Mit dem Abitur kann ein beliebiges Studium an einer Universität und natürlich auch an einer Fachhochschule oder Dualen Hochschule begonnen werden. Die hierzu benötigte zweite Fremdsprache kann an der Wirtschaftsoberschule im Rahmen der zwei Jahre absolviert werden.
Ohne eine zweite Fremdsprache wird die Fachgebundene Hochschulreife erworben. Mit dieser können bestimmte Studiengänge an einer Universität in Baden-Württemberg und z.T. auch außerhalb BaWü belegt werden (hier ist der Zugang ggf. mit der betreffenden Hochschule zu klären).
Sollte die Abitur-Prüfung nicht bestanden werden, so kann mit entsprechenden Anmeldenoten vor der Prüfung noch die Fachhochschulreife erworben werden. Eine einmalige Wiederholung der Abitur-Prüfung ist möglich.
Mit dem Abitur kann an einer Universität studiert werden, was mit der Fachhochschulreife nicht möglich ist. Auch für ein Studium an der Fachhochschule ist man mit einem Abitur auf Grund der vertieften Kenntnisse und des höheren Niveaus besser vorbereite, wodurch das Risiko eines vorzeitigen Studienabbruchs sinkt.
Allgemein wird die Studierfähigkeit gefördert, indem selbständiges Lernen und die Methoden wissenschaftlichen Arbeitens verstärkt vermittelt werden.
In Wirtschaft (BWL und VWL), Deutsch, Englisch und Mathematik. Ferner gibt es Hörverstehens-Prüfungen in Englisch und in der zweiten Fremdsprache. Zudem erfolgt eine mündliche Pflichtprüfung.
Die Wirtschaftsoberschule umfasst zwei Jahre mit folgenden Fächern (Wochenstunden): Wirtschaft (6) Mathe (6), Deutsch (4), Englisch (5), GGK (2), Informatik (2), Physik (2), Chemie (2), Religion (1), Projektarbeit (2 im ersten Schuljahr). Ferner Spanisch (3/4), wenn die zweite Fremdsprache noch nicht ausreichend vorhanden ist.
Voraussetzung ist ein Mittlerer Bildungsabschluss (oder gleichwertiger Abschluss) und der Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich (hierzu zählt auch der im kaufmännischen BKII erworbene „Wirtschaftsassistent“). Ferner können auch einschlägige Berufsausbildungen oder Berufserfahrungen von der Schulleitung individuell anerkannt werden.
Nähere Informationen:

Informationsblatt

Abteilungsleitung: Herr Hirt
E-Mail: hirt(at)BSRottenburg.de   
Telefon: 07472 9370-25
Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich. bis 1. März. Jedoch werden auch spätere Bewerbungen noch angenommen. Das Anmeldeformular (mit Infos zu den Anlagen) und die Erklärung über frühere Bewerbungen ist hier erhältlich:

Anmeldeformular

Erklärung über frühere Bewerbungen


Vorläufige Zusage: Ende März erhalten alle Bewerber*innen einen schriftlichen Bescheid über die Aufnahmeaussichten. In den vergangenen Jahren waren ausreichend Schulplätze vorhanden.
Endgültige Zusage: Erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Abschlusszeugnisse.
Schüler*innen der WO können in der Regel nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine finanzielle Förderung beantragen. Diese erfolgt unabhängig vom Einkommen/Vermögen der Eltern (elternunabhängiges BAföG).
Wenn Fragen offen geblieben sind, fragen Sie am besten unseren Abteilungsleiter:

Herr Hirt
E-Mail: hirt(at)BSRottenburg.de   
Telefon: 07472 9370-25
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